Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hardani UG (haftungsbeschränkt)
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hardani UG (haftungsbeschränkt), Am Westpark 10, 81373 München, (nachfolgend „Hardani") und ihren Kunden über die Überlassung von Software, die Erbringung von Hosting-Leistungen sowie über Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit den Produkten German-OCR, Statika, Belegant, Mankei, StatikBench und dem E-Rechnungs-Prüfstand.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Hardani bietet ihre vertraglichen Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an; hiervon unberührt bleibt die Nutzung kostenloser, öffentlich zugänglicher Dienste durch jedermann.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hardani stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Hardani in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass es hierauf im Einzelfall eines erneuten gesonderten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Hardani erfolgen in Textform und sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Hardani in Textform annimmt oder wenn Hardani eine vom Kunden abgegebene Bestellung in Textform bestätigt.
Das Angebot beschreibt den jeweiligen Leistungsgegenstand, insbesondere die überlassene Software, den vereinbarten Nutzungsumfang (zum Beispiel die Anzahl der Analysen pro Monat), die Vergütung sowie gegebenenfalls vereinbarte Abnahmekriterien. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Angebot geht die Regelung im Angebot vor, soweit sie ausdrücklich als abweichend gekennzeichnet ist.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Textformerfordernis selbst.
§ 3 Leistungsgegenstand
Gegenstand der Verträge zwischen Hardani und dem Kunden können je nach Angebot insbesondere sein:
- die zeitlich befristete Überlassung von Software zum Betrieb auf Hardware des Kunden (On-Premises), einschließlich Spezifikation, Installation und dokumentierter Übergabe,
- die Bereitstellung von Software als gehosteter Dienst (Software als Dienst) auf Infrastruktur von Hardani,
- Dienstleistungen und Projekte, insbesondere die Anbindung an Systeme des Kunden (zum Beispiel SAP, RIB oder ein Dokumentenmanagementsystem) sowie die Anpassung von Modellen an Daten des Kunden,
- die Bereitstellung kostenloser Dienste, insbesondere des E-Rechnungs-Prüfstands.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Öffentliche Beschreibungen der Produkte, etwa auf der Website von Hardani, sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit sie nicht ausdrücklich in das Angebot einbezogen werden.
Für German-OCR stellt Hardani auf Wunsch eine Demo-Umgebung mit einem befristeten Zugangstoken zur Verfügung. Die Nutzung der Demo-Umgebung dient ausschließlich der Prüfung der Software vor einer Beauftragung und begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über die dauerhafte Nutzung. Für die Demo-Umgebung gelten diese AGB entsprechend, soweit sich aus der Natur der befristeten Testnutzung nichts anderes ergibt; eine Vergütung wird hierfür nicht geschuldet.
§ 4 Nutzungsrechte
Hardani räumt dem Kunden an der überlassenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang für die Dauer des Vertrags ein. Der Nutzungsumfang, insbesondere eine Begrenzung der Anzahl der Analysen pro Monat oder der Anzahl berechtigter Nutzer, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Eine Weitergabe der Software oder von Zugangsdaten an Dritte, eine Nutzung im Wege des Application Service Providing für Dritte sowie eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs sind ohne vorherige Zustimmung von Hardani in Textform nicht gestattet.
Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte; der Kunde hat die Nutzung der Software einzustellen und, soweit technisch möglich, überlassene Kopien zu löschen oder auf Verlangen von Hardani nachweislich zu vernichten.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach § 69e UrhG, insbesondere zur Fehlerbeseitigung und zur Herstellung der Interoperabilität, bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
Hardani ist berechtigt, die Einhaltung des vereinbarten Nutzungsumfangs, insbesondere die Anzahl der monatlich durchgeführten Analysen, in zumutbarer Weise zu überprüfen oder sich die Einhaltung durch den Kunden in Textform bestätigen zu lassen. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang wiederholt, ist Hardani berechtigt, für die Zukunft eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem tatsächlichen Nutzungsumfang zu verlangen.
§ 5 Ergebnisse und Anpassungen
Die unter Verwendung der Software erzeugten Ausgabedaten (zum Beispiel extrahierte Dokumentinhalte, Bemessungsergebnisse oder Prüfberichte) stehen dem Kunden zu, soweit sie auf von ihm eingebrachten Daten beruhen. Hardani erhebt hieran keine eigenen Rechte, die einer Nutzung durch den Kunden entgegenstehen.
Werden im Rahmen eines gesondert beauftragten Projekts Modelle oder Modellgewichte speziell an Daten des Kunden angepasst, gehen diese kundenspezifische Anpassung, die hierbei entstehenden Gewichte sowie die zugehörige Dokumentation nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung in das Eigentum des Kunden über, soweit dies im jeweiligen Angebot so vorgesehen ist. Die zugrundeliegenden Basismodelle, die allgemeine Software sowie sämtliche nicht kundenspezifischen Bestandteile verbleiben bei Hardani; dem Kunden wird insoweit lediglich das Nutzungsrecht nach § 4 eingeräumt.
Für offene, unter der Apache-2.0-Lizenz veröffentlichte Modelle (Mankei) gilt ergänzend § 15.
§ 6 Hosting und Software als Dienst
Erbringt Hardani die Software als gehosteten Dienst, betreibt Hardani die hierfür erforderliche Infrastruktur mit Standort in Deutschland und ist um eine im Jahresmittel angemessene Verfügbarkeit bemüht. Wartungsfenster werden, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden gelegt.
Soweit Hardani im Rahmen des Hostings personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des jeweiligen Vertrags wird.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung für die von ihm in den Dienst eingebrachten Daten und ist für deren Rechtmäßigkeit selbst verantwortlich. Hardani trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten.
Setzt Hardani zur Erbringung des Hostings Subunternehmer ein, stellt Hardani sicher, dass diese vertraglich in einem der Datenschutz-Grundverordnung entsprechenden Umfang verpflichtet werden und der Verarbeitungsort in der Europäischen Union oder einem Staat mit einem von der Europäischen Kommission anerkannten angemessenen Datenschutzniveau liegt. Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, weiterverarbeitbaren Format exportieren; danach ist Hardani berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 7 Dienstleistungen und Projekte
Dienstleistungen, insbesondere Anbindungen an Systeme des Kunden und die Anpassung von Modellen an Kundendaten, werden nach Tagessatz oder zu einem Festpreis erbracht; die jeweilige Abrechnungsart ergibt sich aus dem Angebot.
Ist im Angebot eine Abnahme vorgesehen, erfolgt diese anhand einer zuvor vereinbarten Testmenge und einer vereinbarten Kennzahl, insbesondere einer gemessenen Trefferquote im Vergleich zum Ausgangszustand. Der Kunde hat das Ergebnis innerhalb einer im Angebot genannten, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder unter Angabe der Mängel in Textform zu verweigern. Werden die vereinbarten Kennzahlen erreicht, gilt die Abnahme als erteilt; äußert sich der Kunde nicht innerhalb der Frist und hat Hardani auf diese Folge hingewiesen, gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
Der Kunde wirkt an der Erbringung der Dienstleistung in dem hierfür erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Testdaten und Ansprechpartnern. Verzögerungen, die auf einer nicht ausreichenden Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und begründen keine Pflichtverletzung von Hardani.
Änderungen des Leistungsumfangs während eines Projekts bedürfen einer Vereinbarung in Textform, in der insbesondere Auswirkungen auf Vergütung und Termine festzuhalten sind. Wünscht der Kunde eine über das ursprüngliche Angebot hinausgehende Leistung, erstellt Hardani auf Anfrage ein Angebot über den zusätzlichen Aufwand; bis zur Einigung führt Hardani das Projekt auf Grundlage des zuletzt bestätigten Angebots fort.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vergütungen für die Überlassung von Lizenzen werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Vergütungen für Dienstleistungen werden nach Maßgabe des jeweiligen Angebots, mangels abweichender Vereinbarung nach Erbringung der Leistung, in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
Hardani ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die Erbringung weiterer Leistungen, insbesondere den Zugang zu gehosteten Diensten, bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, ohne dass hierdurch die Fälligkeit der Vergütung entfällt.
Hardani ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln; der Kunde stimmt dem Empfang elektronischer Rechnungen zu, soweit gesetzliche Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung dem nicht entgegenstehen.
Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von Hardani ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Hardani ist berechtigt, wiederkehrende Vergütungen für Lizenzen und gehostete Dienste zum Beginn einer Verlängerungsperiode nach § 16 mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten in Textform anzupassen, soweit dies zum Ausgleich gestiegener Kosten erforderlich ist. Erhöht sich die Vergütung hierdurch um mehr als 10 Prozent, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
§ 9 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Bereitstellung geeigneter Hardware und Infrastruktur für einen On-Premises-Betrieb entsprechend den von Hardani mitgeteilten Anforderungen,
- die Sicherung seiner Zugänge und Zugangsdaten gegen den Zugriff Unbefugter,
- die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten Daten, insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher und urheberrechtlicher Vorgaben,
- die inhaltliche Prüfung maschinell erzeugter Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor einer Weiterverarbeitung in eigenen Entscheidungsprozessen des Kunden,
- die Benennung einer fachlich zuständigen Ansprechperson für die Dauer eines Projekts.
Nutzer des E-Rechnungs-Prüfstands sind verpflichtet, ausschließlich Dokumente hochzuladen, an denen ihnen die erforderlichen Rechte zustehen, und keine über den Prüfzweck hinausgehenden personenbezogenen Daten einzustellen.
Bei Nutzung von Statika ersetzen die von der Software erzeugten Bemessungsergebnisse nicht die Prüfung durch eine hierfür verantwortliche, bauvorlageberechtigte Ingenieurin oder einen entsprechenden Ingenieur. Die abschließende fachliche und rechtliche Verantwortung für eine statische Bemessung verbleibt beim Kunden beziehungsweise der von ihm eingeschalteten verantwortlichen Fachperson.
Der Kunde darf die überlassene Software nicht für nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) verbotene Praktiken sowie nicht für Hochrisiko-Anwendungsfälle im Sinne des Anhangs III der KI-VO einsetzen, es sei denn, ein solcher Einsatz wird zuvor gesondert mit Hardani in Textform vereinbart, damit die hierfür erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden können.
§ 10 Besondere Bestimmungen für KI-Systeme
Die von Hardani bereitgestellten Systeme erzeugen ihre Ergebnisse mit Methoden der künstlichen Intelligenz beziehungsweise, im Fall von Statika, überwiegend durch deterministische Berechnung. Maschinell erzeugte Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder im Einzelfall unzutreffend sein.
Soweit der Kunde als Betreiber im Sinne der KI-VO eigenen Kennzeichnungspflichten unterliegt, insbesondere gegenüber natürlichen Personen, die mit einem System interagieren oder deren Daten verarbeitet werden, stellt Hardani die hierfür erforderlichen produktbezogenen Informationen zur Verfügung.
Der Kunde hat eine geeignete menschliche Aufsicht über den Einsatz der Systeme sicherzustellen und, soweit vom jeweiligen Produkt vorgesehen, Freigabeschritte, insbesondere bei agentischen Dokumentprozessen, tatsächlich durch hierfür befähigte Personen wahrnehmen zu lassen. Der Kunde führt, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, geeignete Protokolle über den Einsatz der Systeme und stellt diese auf Verlangen zuständiger Behörden zur Verfügung.
Hardani stellt dem Kunden zu jedem Produkt eine Beschreibung der Zweckbestimmung sowie der bekannten Grenzen der eingesetzten Systeme zur Verfügung, damit der Kunde seinen eigenen Betreiberpflichten, insbesondere nach Art. 26 der KI-VO, nachkommen kann.
§ 11 Gewährleistung
Hardani ist bei Mängeln der Software oder der erbrachten Dienstleistungen zunächst zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert Hardani sie, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Eine Gewährleistung für eine bestimmte, über die im jeweiligen Angebot vereinbarten Abnahmekriterien hinausgehende Erkennungs-, Trefferquote oder sonstige Kennzahl übernimmt Hardani nicht, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
Kostenlose Dienste, insbesondere der E-Rechnungs-Prüfstand, werden ohne Gewähr für Verfügbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse bereitgestellt.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, hat er offene Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung beziehungsweise Bereitstellung der Leistung, und verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, Hardani hat den Mangel arglistig verschwiegen.
§ 12 Haftung
Hardani haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Hardani ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hardani nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Vergütung.
Für den Verlust von Daten haftet Hardani, soweit nicht bereits nach Absatz 1 unbeschränkte Haftung besteht, nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit Hardani nach Absatz 1 unbeschränkt haftet oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit betroffen sind.
Eine weitergehende Haftung von Hardani ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Hardani.
§ 13 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden, sofern die Informationen nicht offenkundig sind oder ihre Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung fort. Sie gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ihr rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden oder die sie nachweislich unabhängig selbst entwickelt hat.
Auf Verlangen der offenlegenden Partei sind vertrauliche Unterlagen nach Beendigung des Vertrags zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Datenschutz
Beide Parteien beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der einschlägigen nationalen Datenschutzgesetze. Näheres, insbesondere zur Auftragsverarbeitung, regeln die Parteien im Einzelvertrag beziehungsweise in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 6. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Besucherinnen und Besuchern der Website von Hardani ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 15 Open-Source-Komponenten und Drittlizenzen
Die unter der Apache-2.0-Lizenz veröffentlichten Mankei-Modelle unterliegen ausschließlich den Bedingungen dieser Lizenz; diese AGB finden auf ihre Nutzung außerhalb einer vertraglichen Beziehung zu Hardani keine Anwendung.
Der Datensatz StatikBench wird gesondert lizenziert; die Bedingungen der jeweiligen Lizenzklasse gehen für die Nutzung von StatikBench diesen AGB vor, soweit sie hiervon abweichen.
Soweit von Hardani überlassene Software weitere Komponenten Dritter, insbesondere quelloffene Bestandteile, enthält, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen ergänzend. Hardani stellt entsprechende Hinweise auf Anfrage zur Verfügung.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
Verträge über die Überlassung von Lizenzen sowie über gehostete Dienste werden, soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Hardani liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Software entgegen § 9 für verbotene Praktiken oder unvereinbarte Hochrisiko-Anwendungsfälle im Sinne der KI-VO einsetzt und dies trotz Abmahnung fortsetzt.
Projekt- und Dienstverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung beziehungsweise mit Ablauf einer im Angebot vereinbarten Vertragsdauer.
§ 17 Änderungen dieser AGB
Hardani kann diese AGB mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Entwicklungen oder eine geänderte Leistungsbeschreibung erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hardani informiert den Kunden über Änderungen in Textform mit einer Frist von sechs Wochen vor deren Inkrafttreten und weist ihn dabei auf den Inhalt der Änderung sowie sein Widerspruchsrecht hin.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; Hardani ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Hardani ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Vertragssprache ist Deutsch. Werden Angebote oder sonstige Vertragsunterlagen zusätzlich in einer anderen Sprache bereitgestellt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: September 2026.